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Flucht- und Rettungspläne Da die Behörden die Umsetzung gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Vorschriften laut (ArbStättV) §55, der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3, BGV A8 und ggf. der jeweiligen Sonderbauordnung fordert, sind Bauherren und Betreiber für Richtigkeit und Anbringen der Flucht- und Rettungspläne in öffentlichen Gebäuden verantwortlich und gesetzlich verpflichtet. Bei besonderer Gefährdung durch ungünstige räumliche Situationen bei eingeschränkter Rettungsmöglichkeit die Nutzung einer Anlage mit einer erhöhten Gefährdungsmöglichkeit einen hohen Anteil an ortsunkundigen Personen sind bei Gefahr eindeutige Verhaltensanweisungen an die anwesenden Personen erforderlich. Entstehung von Flucht- und Rettungsplänen Sichtung und Bewertung von Planungsunterlagen Objektbegehung mit Planungsunterlagen in Papierform Standortbestimmung der Selbsthilfeeinrichtungen Verhaltensanweisungen in Brand- und Notfällen Vorhandene Fluchtwege Sammelstellen Digitales Einarbeiten der erforderlichen Symbole und Fluchtwege entsprechend DIN 4844-2 (12/2012) in Verbindung mit der DIN ISO 7010:2012-0 in den jeweiligen Grundrissen in CAD. Die Gestaltungsgrundlage der Flucht- und Rettungspläne legt die DIN ISO 23601 fest (erschienen erstmals 12/2010). Format bestimmen (Von A4 bis DIN A1 oder Sonderformate) mit lichtechten und UV-beständigen Farben auf festem Papier oder PVC Folie ausgedruckt. Gerne auf Platten oder im Rahmen. Nutzen Sie unseren Druck- und Printservice. Nach Sichtung und Bewertung von Bauplänen und einer Objektbesichtigung erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Der nächste Schritt liegt bei Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt. Ihre Antje Franz
Regelmäßige Prüfungen entsprechend §20 BGV A8 mind. alle 2 Jahre
Antje Franz Staatlich anerkannte Bautechnikerin - Hochbau Zertifizierte Fachplanerin Brandschutz 97246 Eibelstadt
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