Ich freue mich auf Ihren Kontakt. Bitte senden Sie mir für Ihre Anfrage eine Mail. Antwort erfolgt zeitnah.
Flucht- und Rettungspläne
Da die Behörden die Umsetzung gesetzlicher und sicherheitsrelevanter Vorschriften
laut (ArbStättV) §55, der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3, BGV A8
und ggf. der jeweiligen Sonderbauordnung fordert, sind Bauherren und Betreiber für
Richtigkeit und Anbringen der Flucht- und Rettungspläne in öffentlichen Gebäuden
verantwortlich und gesetzlich verpflichtet.
Bei besonderer Gefährdung durch
ungünstige räumliche Situationen bei
eingeschränkter Rettungsmöglichkeit
die Nutzung einer Anlage mit einer
erhöhten Gefährdungsmöglichkeit
einen hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
sind bei Gefahr eindeutige Verhaltensanweisungen an die anwesenden
Personen erforderlich.
Entstehung von Flucht- und Rettungsplänen
Sichtung und Bewertung von Planungsunterlagen
Objektbegehung mit Planungsunterlagen in Papierform
Standortbestimmung der Selbsthilfeeinrichtungen
Verhaltensanweisungen in Brand- und Notfällen
Vorhandene Fluchtwege
Sammelstellen
Digitales Einarbeiten der erforderlichen Symbole und Fluchtwege entsprechend
DIN 4844-2 (12/2012) in Verbindung mit der DIN ISO 7010:2012-0 in den jeweiligen
Grundrissen in CAD. Die Gestaltungsgrundlage der Flucht-
und Rettungspläne legt die DIN ISO 23601 fest (erschienen
erstmals 12/2010).
Format bestimmen (Von A4 bis DIN A1 oder Sonderformate)
mit lichtechten und UV-beständigen Farben auf festem Papier
oder PVC Folie ausgedruckt. Gerne auf Platten oder im Rahmen.
Nutzen Sie unseren Druck- und Printservice.
Nach Sichtung und Bewertung von Bauplänen und einer
Objektbesichtigung erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Der nächste Schritt liegt bei Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Ihre Antje Franz
Regelmäßige Prüfungen entsprechend
§20 BGV A8 mind. alle 2 Jahre
Antje Franz
Staatlich anerkannte Bautechnikerin - Hochbau
Zertifizierte Fachplanerin Brandschutz
97246 Eibelstadt
+49 155 66 211 267
info@anfra.online
Telefon
Mail