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Brandschutzordnung
Brandschutzordnungen werden nach DIN 14096 angefertigt und haben den
Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen
Geschäftsbedingung.
Sie beinhalten eine Zusammenfassung von Grundregeln zur
Brandverhütung und Verhaltensweisen für Personen innerhalb eines
Gebäudes oder Betriebes im Brandfall. Jede Brandschutzordnung ist
individuell auf den Gebäudekomplex abgestimmt und gliedert sie sich in
die nachfolgenden drei Teile:
Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude des Betriebes
aufhalten. Meist im Format DIN A4 muss es gut lesbar und sichtbar an
mehren Stellen im Gebäude aufgehängt werden. Es enthält die wichtigsten
Verhaltensregeln im Brandfall und muss stets auf dem aktuellen Stand sein.
Teil B richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige
Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur
Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das
Verhalten im Brandfall betreffen. Dieser Teil B wird als Broschüre oder
Merkblatt erstellt und ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit
Brandschutzaufgaben betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte...).
In dem Teil C wird der Personenkreis mit der Durchführung von
vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.
Dieser Teil C wird als Broschüre oder Merkblatt erstellt und ist stets auf dem
aktuellen Stand zu halten.
Für mich selbstverständlich: Die Erstellung der Brandschutzordnung
erfolgt immer in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber.
Antje Franz
Staatlich anerkannte Bautechnikerin - Hochbau
Zertifizierte Fachplanerin Brandschutz
97246 Eibelstadt
+49 155 66 211 267
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