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Brandschutzordnung Brandschutzordnungen werden nach DIN 14096 angefertigt und haben den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung. Sie beinhalten eine Zusammenfassung von Grundregeln zur Brandverhütung und Verhaltensweisen für Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall. Jede Brandschutzordnung ist individuell auf den Gebäudekomplex abgestimmt und gliedert sie sich in die nachfolgenden drei Teile: Teil A  richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude des Betriebes aufhalten. Meist im Format DIN A4 muss es gut lesbar und sichtbar an mehren Stellen im Gebäude aufgehängt werden. Es enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall und muss stets auf dem aktuellen Stand sein. Teil B richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Dieser Teil B wird als Broschüre oder Merkblatt erstellt und ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte...). In dem Teil C wird der Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut. Dieser Teil C wird als Broschüre oder Merkblatt erstellt und ist stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Für mich selbstverständlich: Die Erstellung der Brandschutzordnung erfolgt immer in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber.
Antje Franz Staatlich anerkannte Bautechnikerin - Hochbau Zertifizierte Fachplanerin Brandschutz 97246 Eibelstadt
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